Was tun mit Verhaltensoriginellen?
Positive Rückmeldungen aus der Projektpraxis vor Ort:
- „Sehr geehrter Herr Stoppel, wir möchten uns nochmal im Namen all unserer anwesenden Kolleginnen und Kollegen für den sehr informativen, detaillierten und auf enormes Fachwissen basierenden Vormittag bedanken. Was wir bisher an Rückmeldungen bekommen haben, klang ohne Ausnahme durchweg positiv. Das waren (leider nur) 3 Stunden, die sich wirklich inhaltlich gelohnt haben. Ich danke Ihnen (auch im Namen all unserer Angestellten) für Ihr Engagement und wünsche ihrem Projekt sowie Ihnen persönlich weiterhin viel Erfolg.“
- „Aus der Perspektive der neuen Projektideen habe ich in meiner langjährigen Arbeit wohl Fehler gemacht“.
Fortbildung Beispiele
Anmelden zu Fortbildung/ Inhouseseminaren/ Begleitung in QM- Prozessen
Über die Mailanschrift martin-stoppel@gmx.de können Sie sich als Anbieter, Jugendamt oder Landesjugendamt zur Teilnahme an Fortbildung/ Inhouseseminaren/ Begleitung in QM- Prozessen anmelden. Zu Inhalten des Projektservice: service bzw. für Jugendamt/ Landesjugendamt / Ziffer I
BEISPIELE AUS DER PRAXIS
Beispiele, die Macht und Ohnmacht im Rahmen des Gewaltverbots der Erziehung verdeutlichen bzw. fragwürdige Entscheidungen von Behörden:
- Der Pädagoge nimmt das Handy des 13jährigen an sich, weil er gewaltverherrlichende Darstellungen vermutet.
- Die Pädagogin entzieht dem 12jährigen persönliches Eigentum, nachdem er Sachen von Mitbewohnern beschädigt hat.
- Ein Jugendamt kürzt das Erziehungshilfebudget linar um 15%.
- Eine so bisher nicht in Erscheinung getretene Pädagogin gibt der 9jährigen eine Ohrfeige, um sie zu beruhigen. Das Jugendamt geht von Kindeswohlgefährdung aus.
- Ein Landesjugendamt hält in individualpädagogischer Betreuungsstelle Betreuer wegen des Alters für ungeeignet (55,60).
Weitere Fallbeispiele Fallbeispiele 2018 Anwendung Prüfschema
Leitlinien pädagogischer Kunst
Prüfschema 1 nachträgliche Bewertung Prüfschema 2 prospektive Bewertung Prüfschema 3 Prüfschema 4
Im Prüfschema angewandte Fallbeispiele
Macht- Ohnmacht in der Erziehung
I. PRAXISANLEITUNG
Praxisanleitung Macht und Ohnmacht
Praxisanleitung im AGJ- Jugendhilfeportal → Macht_und_Ohnmacht in_der_Erziehung
Träger / Anbieter: Formular Praxiserklärung Kindesschutz in professioneller Erziehung
Das Formular „Praxiserklärung Kindesschutz“ bietet die Grundlage für ein gemeinsames Kindeswohlverständnis von Anbietern/ Trägern professioneller Erziehung und im Kindesschutz zuständiger Behörden. Das unterschriebene Formular kann z.B. eine Schule, Kita oder Erziehungshilfeeinrichtung an die zuständige Aufsichtsbehörde (Schulaufsicht, Landesjugendamt) mit dem Ziel eines Qualitätsdialogs übersenden. Die Erklärung und die in der „Praxisanleitung Macht und Ohnmacht in professioneller Erziehung“ (Ziffer II.) beschriebenen Inhalte zur „fachlichen Legitimität“ der Erziehung sind Voraussetzung für ein gemeinsames Kindeswohlverständnis der Erziehungspraxis und der Aufsichtsbehörden. Gemeinsames Kindeswohlverständnis ist wiederum Voraussetzung für die Handlungssicherheit Erziehungsverantwortlicher und für den Kindesschutz. Daher haben wir das Formular „Praxiserklärung Kindesschutz“ in die Praxisanleitung eingefügt.
II. ALTE LVR – BROSCHÜRE „PÄDAGOGIK UND ZWANG“
Pädagogik und Zwang 2011
Pädagogik und Zwang 2011 Kurzfassung
Pädagogik und Zwang 2007
Pädagogik und Zwang 2006
Pädagogik und Zwang 2003