Praxisanleitung


Macht- Ohnmacht in der Erziehung


I. PRAXISANLEITUNG

Praxisanleitung  Macht  und  Ohnmacht

Praxisanleitung im AGJ- Jugendhilfeportal → Macht_und_Ohnmacht in_der_Erziehung

Träger / Anbieter: Formular Praxiserklärung Kindesschutz in professioneller Erziehung

Das Formular „Praxiserklärung Kindesschutz“ bietet die Grundlage für ein gemeinsames Kindeswohlverständnis von Anbietern/ Trägern professioneller Erziehung und im Kindesschutz zuständiger Behörden. Das unterschriebene Formular kann z.B. eine Schule, Kita oder Erziehungshilfeeinrichtung an die zuständige Aufsichtsbehörde (Schulaufsicht, Landesjugendamt) mit dem Ziel eines Qualitätsdialogs übersenden. Die Erklärung und die in der „Praxisanleitung Macht und Ohnmacht in professioneller Erziehung“ (Ziffer II.) beschriebenen Inhalte zur „fachlichen Legitimität“ der Erziehung sind Voraussetzung für ein gemeinsames Kindeswohlverständnis der Erziehungspraxis und der Aufsichtsbehörden. Gemeinsames Kindeswohlverständnis ist wiederum Voraussetzung für die Handlungssicherheit Erziehungsverantwortlicher und für den Kindesschutz. Daher haben wir das Formular „Praxiserklärung Kindesschutz“ in die Praxisanleitung eingefügt.


II. ALTE LVR – BROSCHÜRE „PÄDAGOGIK UND ZWANG“

Pädagogik und Zwang 2011

Pädagogik und Zwang 2011 Kurzfassung

Pädagogik und Zwang 2007

Pädagogik und Zwang 2006

Pädagogik und Zwang 2003