Grenzwertige Situationen


Grenzwahrendes Verhalten


Übersicht zu legalen Handlungsoptionen im pädagogischen Alltag

Hier 2 fachlich- rechtlich bewertete Fallbeispiele: Fallbeispiele

„Systemsprenger“- Ursachen beseitigen!


Grenzen erkennen und sich diesen stellen, ist professionell !

Neben dem Thema Freiheitsbeschränkung- Freiheitsentzug sind weitere Grenzsituationen zu analysieren, die für die PädagogInnen mit Problemen der Handlungssicherheit – damit der Kindesrechte – verbunden sein können:

  • „Verhaltensmodifikation“/ Stufenpläne
  • Ausgangsregelungen/ Abstufung nach Gefährlichkeit
  • „Auszeit“ –  Maßnahmen
  • Festhalten und „körperlicher Zwang“
  • Antiaggressionstraining – „Heißer Stuhl“
  •  Körperliche Durchsuchungen/ Urinproben
  • Postkontrolle und andere Eingriffe in ein Grundrecht
  • „Sichentfernen“ aus der Einrichtung
Nur offene Diskussionskultur und Reflexion können dazu führen, dass ausreichende Handlungssicherheit in grenzwertigen Situationen des pädagogischen Alltags gewährleistet ist. Für diese Betriebskultur ist der Träger zuständig. Dabei ist den Pädagog*innen die Einsicht zu vermitteln, dass nur ein sich offen mit den eigenen Grenzen auseinandersetzendes Handeln professionell ist. Wer sich und Anderen nicht eingesteht, dass sie/ er im Einzelfall Fragen zur Legitimität bzw. Legalität eigenen Handelns hat, verhindert pädagogische Qualität, entzieht sich ihrer/ seiner pädagogischen Verantwortung. Jede/ r stößt – je nach Herausforderung der Situation – an eigene Grenzen. Um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen, ist die Klärung offener Fragen unumgänglich, insbesondere im Team. Der damit verbundenen Reflexion kann unser Prüfschemata zugrunde gelegt werden. Es ist u.a. ein Vorschlag unserer INITIATIVE HANDLUNGSSICHERHEIT, gedacht als Hilfe im Gesamtkontext professioneller Erziehung und wird in der EREV- BUNDESFACHTAGUNG vom 17. – 19. Mai 2022 in Bad Kissingen vorgestellt:
Hervorzuheben ist im Kontext des „Festhaltens“ von Kindern und Jugendlichen folgende Machtspirale, die PädagogInnen veranlassen sollte, vor im Regelfall eskalierenden Maßnahmen „aktiver pädagogischer Grenzsetzung“ alternative Erziehungsmethoden in Betracht zu ziehen:

  • Kind/ Jugendlichen stellen, damit es/sie/er zuhört (Pädagog*in stellt sich vor Kind/ Jugendliche/n)
  • kurzfristiges Festhalten am Arm, damit es/sie/er zuhört
  • in die Tür stellen, damit der pädagogische Prozess nicht eigenmächtig beendet  wird
  • Antiaggressionsmaßnahmen (AAM) wie „zu Boden bringen und festhalten“ (Bemerkung: aufgrund der Eskalation ist der pädagogische Prozess beendet, liegt eine Situation vor, in der es nur noch darum geht, Gefahren abzuwenden, die vom Kind/ der/dem Jugendlichen ausgeht (Gefahrenabwehr/ Aufsichtsverantwortung der/s Pädagog*in)

In diesem Kontext  sollte  durchaus  bedacht werden, wann eine „aktive pädagogische Grenzsetzung“ verbal angekündigt wird, kann doch die Glaubwürdigkeit der/ des PädagogIn zur Umsetzung der Ankündigung zwingen und damit eine „Machtspirale“ in Gang setzen, der im Endeffekt nur mittels körperlichen Eingreifens außerhalb pädagogischer Verantwortung begegnet werden kann, etwa beim Angriff eines Kindes/ Jugendlichen (Gefahrenabwehr).

Dabei ist auch folgendes zu berücksichtigen:

  • sinnvoll kann es sein, aus einer schwierigen Situation herauszugehen und damit einer/ m Kolleg*in einen neuen Zugang zu ermöglichen
  • dem Kind/ Jugendlichen eine Auszeit zu gewähren (es/er/sie „möge zunächst zu sich kommen“);
  • sollte bereits eine akute Gefahrenlage eingetreten sein, gebietet die Aufsichtsverantwortung ein sofortiges Einschreiten, z.B. bei einem Angriff auf einen Mitbewohner.
[/su_spoiler] [/su_accordion] Kontrollen – z.B. Leibesvisitation  Freiheitsentzug: fachlich- rechtliche Bewertung